beratungsstelle:nta

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beratungsstelle:nta [2022/03/15 09:04] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1beratungsstelle:nta [2024/02/29 09:42] (aktuell) anja_frank
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 Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule, einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler/eine Schülerin durch seine/ihre Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler/der Schülerin lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er/sie ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde. Schüler mit Hörbehinderungen haben die Möglichkeit in der Schule, einen Nachteilsausgleich aushandeln zu lassen. Ein Nachteilsausgleich soll die Nachteile, die ein Schüler/eine Schülerin durch seine/ihre Hörbehinderung erfährt, ausgleichen. Dieser wird nicht im Zeugnis vermerkt. Das Leistungsniveau wird nicht verändert, es werden dem Schüler/der Schülerin lediglich Hilfen zur Hand gegeben, um eine Leistung zeigen zu können, die er/sie ohne Hörbehinderung wahrscheinlich zeigen würde.
  
-Hier haben wir einige Materialien zum Thema Nachteilsausgleich für Sie: 
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-{(DATEIEN>intern/beratungsstelle/nta)} 
  
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  • beratungsstelle/nta.1647331471.txt.gz
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