beratungsstelle:technische_hilfen

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 Im Allgemeinen wird eine drahtlose Übertragungsanlage ebenfalls von der Krankenkasse des Kindes/Schülers übernommen. Oftmals wird hierzu eine pädagogische Stellungnahme benötigt, die durch die Frühförderung oder den Sonderpädagogischen Dienst verfasst werden kann. Im Allgemeinen wird eine drahtlose Übertragungsanlage ebenfalls von der Krankenkasse des Kindes/Schülers übernommen. Oftmals wird hierzu eine pädagogische Stellungnahme benötigt, die durch die Frühförderung oder den Sonderpädagogischen Dienst verfasst werden kann.
  
 +Eine alternative Möglichkeit sind Leihgeräte. "Wagenknecht Hören" bietet Pass-Arounds und die Soundfield-Anlage zum Verleih an. Diese können für mehrere Jahre ausgeliehen werden. Ein Kostenträger (Krankenkasse, Schulträger oder Eltern) muss vorher gefunden werden. Eventuell ein Argument für die Krankenkasse die hörtechnischen Geräte im Vergleich kostengünstiger doch zu übernehmen.
  
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